Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Frauenlauf „Women Journey"

§ 1 Veranstalter und Geltungsbereich

(1) Veranstalter der Laufveranstaltung „Women Journey" (nachfolgend „Veranstaltung") ist die Global7Sports e.K., Inhaber: Klaus Aschenbrenner – Nördliche Münchner Str. 9c – 82031 Grünwald (nachfolgend „Veranstalter").

(2) Diese Teilnahmebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmerinnen. Mit der Anmeldung erkennt jede Teilnehmerin diese Bedingungen verbindlich an. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Fassung dieser AGB.

§ 2 Anmeldung, Zahlungsabwicklung und Vertragsschluss

Teilnahmeberechtigt sind Personen die Volljährig sind bzw. das Mindestalter von 12 Jahren erreicht haben. Bei minderjährigen Teilnehmerinnen ist die schriftliche Zustimmung und Anmeldung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Die Anmeldung sowie die Abwicklung der Zahlungen erfolgen im Namen und im Auftrag des Veranstalters über das Online-Meldeportal der Datasport Germany GmbH in D-87437 Kempten (nachfolgend „Datasport" genannt). Für die Registrierung ist ein Datasport-Konto erforderlich. Ergänzend zu diesen AGB gelten die Allgemeinen Vertrags- und Nutzungsbedingungen von Datasport. Der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt direkt zwischen der Teilnehmerin und dem Veranstalter zustande, sobald die Anmeldung über das Datasport-Portal erfolgreich abgeschlossen, bezahlt und bestätigt wurde. Das Inkasso erfolgt vollständig verschlüsselt über Datasport. Bucht die Teilnehmerin über das Portal kostenpflichtige Datasport-Zusatzleistungen (z. B. DS Mobile Tracking oder SMS-Services), entsteht hierfür ein separater Vertrag direkt mit Datasport. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes bei Nichtteilnahme besteht gegenüber dem Veranstalter grundsätzlich nicht. Die Anmeldung ist verbindlich. Bei außerhalb von Geschäftsräumen des Veranstalters geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen von Tickets besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.

§ 3 Gesundheitszustand und Sicherheitsmaßnahmen

Jede Teilnehmerin erklärt mit ihrer Anmeldung verbindlich, dass sie für die Teilnahme an der Veranstaltung ausreichend trainiert hat, körperlich gesund ist und ihr aktueller Gesundheitszustand ärztlich bestätigt wurde. Den Anweisungen des Veranstalters, des medizinischen Personals sowie des Strecken- und Sicherheitspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen oder gesundheitlichen Bedenken ist der Veranstalter berechtigt, die betreffende Teilnehmerin von der Veranstaltung auszuschließen. Der Konsum von Alkohol oder illegalen leistungssteigernden Substanzen während der Veranstaltung ist strikt untersagt und führt zur sofortigen Disqualifikation. Die Mitnahme von Haustieren (z. B. Hunden) sowie das Mitführen von Sportgeräten (z. B. Inline-Skates, Fahrrädern) oder Kinderwagen auf der Laufstrecke ist aus Sicherheitsgründen untersagt, sofern nicht ausdrücklich eine eigene Kategorie dafür ausgeschrieben ist.

§ 4 Haftungsausschluss und Haftungsbegrenzung

Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Der Veranstalter haftet nicht für gesundheitliche Schäden der Teilnehmerinnen im Zusammenhang mit der Teilnahme, es sei denn, der Schaden beruht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen. Der Veranstalter haftet nicht für abhandengekommene Gegenstände, Kleidungsstücke oder Wertsachen, die von den Teilnehmerinnen in den Umkleiden, der Taschenabgabe oder auf dem gesamten Veranstaltungsgelände deponiert wurden. Die gesetzliche Haftung des Veranstalters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Einschränkungen unberührt.

§ 5 Höhere Gewalt und Veranstaltungsabsage

Muss die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, Sicherheitsrisiken, Pandemien oder extremen Wetterbedingungen (z. B. Sturm, extreme Hitze) aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, abgesagt, verkürzt oder verschoben werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, im Falle einer Verschiebung oder Absage die Startplätze auf ein Folgejahr oder eine virtuelle Ersatzveranstaltung zu übertragen oder Gutscheine über Datasport auszugeben. Etwaige weitergehende Ansprüche, wie die Erstattung von Reise-, Anfahrts- oder Hotelkosten, sind in jedem Fall ausgeschlossen.

§ 6 Datenschutz und Bildrechte

Zum Zweck der Anmeldung und der Zahlungsabwicklung erhebt Datasport die personenbezogenen Daten der Teilnehmerinnen im Auftrag des Veranstalters. Datasport übermittelt dem Veranstalter die für die Durchführung, Zeitmessung und Sicherheit des Frauenlaufs notwendigen Daten (Name, Vorname, Adresse, Geburtsjahr, E-Mail-Adresse, gewählte Distanz, Konfektionsgrösse und ggf. Vereinszugehörigkeit). Sensible Bank- oder Kreditkartendaten werden niemals an den Veranstalter weitergegeben. Die Datenverarbeitung erfolgt in Übereinstimmung mit der Datasport Datenschutzerklärung sowie den gesetzlichen Vorgaben (DSGVO).

Jede Teilnehmerin nimmt zur Kenntnis, dass ihr Name, ihr Geburtsjahr, ihre Startnummer sowie ihre erzielte Laufzeit nach der Veranstaltung in den offiziellen, von Datasport bereitgestellten Online-Ergebnislisten veröffentlicht werden. Die Teilnehmerin erklärt sich damit einverstanden, dass die im Rahmen der Veranstaltung von ihr gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Medien (Printmedien, TV, Internet, Social-Media-Kanäle des Veranstalters) ohne zeitliche, örtliche Begrenzung und ohne Vergütungsansprüche veröffentlicht und genutzt werden dürfen.

§ 7 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung greift die gesetzliche Regelung.

§ 8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Veranstalters.

(3) Änderungen und Ergänzungen sowie Nebenabreden, insbesondere Zusicherungen, bedürfen der Schriftform.

Stand: Juni 2026